Nachlassplanung
Lebzeiten oder von Todes wegen – aus unser Beratungspraxis wissen wir, dass die Weitergabe von Vermögenswerten ein zentrales und nicht selten auch emotionales Thema in der Beratung von Mandanten und Familien darstellt. Daher übernehmen wir für eine Vielzahl unserer Mandantenfamilien auch die Nachlassverwaltung oder die Testamentsvollstreckung. Dies mit dem Ziel eine gerechte zeitnahe Verteilung des Nachlasses zu erreichen und den Familienfrieden zu erhalten.
Eine Nachlassplanung ist dann besonderes sinnvoll, wenn es sich um ein höheres Nachlassvermögen handelt, oder wenn der Erblasser sicher sein will, dass seine Anordnungen entsprechend seines Willens umgesetzt werden, dies trifft insbesondere bei Auflagen oder Vermächtnissen oder dem Vorhandensein mehrerer Erben zu. Eine durchdachte Nachfolgeregelung sorgt für eine geordnete Vermögensnachfolge ohne Streitigkeiten unter den Erben, eine auskömmliche Versorgung des länger lebenden Ehepartners und verhindert, dass am Ende das Finanzamt der einzige Gewinner ist.
Als zertifizierter Testamentsvollstrecker und zusammen mit einem etablierten Verbund aus Steuerberatern, Fachanwälten und Notaren, verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Formulierung von Testamenten und Erbverträgen. Wir möchten, dass eine geregelte Nachlassabwicklung im Sinne unserer Mandanten erfolgt, und stehen Ihnen in sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Fragen mit unseren Netzwerkpartnern diesbezüglich zur Seite.
- Wie kann Streit unter den Erben vermieden werden?
- Ist objektiv – soweit beurteilbar und gewünscht – für Nachlassgerechtigkeit gesorgt?
- Risikobetrachtung: Ist sichergestellt, dass im Todesfall kurzfristige Verfügungen möglich sind, z. B. Konto- und Depotvollmachten?
- Gibt es Vorsorge- und Generalvollmachten oder Betreuungs- und Patientenverfügungen?
- Die Höhe möglicher Substanzsteuern für die Vermögensnachfolger sowie deren Finanzierung: Wie sieht die mögliche neue Vermögensverteilung nach Finanzierung der Steuern aus? Droht Illiquidität und ist die Versorgung der Familie / Vermögensnachfolger weiterhin gesichert?
- Sind die verfügten Regelungen ausreichend bzw. sind schon Maßnahmen ergriffen worden, um den Erblasser Willen langfristig zu sichern?
- Haben die Erben ausreichend Handlungsspielraum, auch um das Erbe bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse bewahren zu können?
- Ist der Unternehmensfortbestand dauerhaft gesichert? Steht der Gesellschaftsvertrag im Einklang mit den erbrechtlichen Verfügungen (Stichwort: Ungewollte Aufdeckung stiller Reserven)?
- Liegt Auslandsvermögen vor? Falls ja, sind klare Regelungen getroffen worden, um Erbstreitigkeiten aufgrund unterschiedlicher Rechtskreise und eine vermeidbare Doppelbesteuerung auszuschließen?
Erst durch die transparente Darstellung der Gesamtsituation wird die Grundlage für ein individuelles Nachfolgekonzept mit Ihren rechtlichen und steuerrechtlichen Beratern geschaffen. Neben den Koordinierungsfunktionen überwachen wir die wirtschaftlichen Aspekte und behalten die Versorgungsthemen im Blick.